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Immobiliendetails

Feldkirch: Baugrundstück in schöner Wohnlage

ImmoNr.AK556
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen
PLZ6800
OrtFeldkirch
LandÖsterreich
Grundstücksgröße2.634 m²
Nebenkosten3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragung
3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20% MwSt.
Vertragserrichtungs- und Beglaubigungskosten
Währung
Preis auf AnfrageJa
ImmoNr.AK556 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen PLZ6800
OrtFeldkirch LandÖsterreich
Grundstücksgröße2.634 m² Nebenkosten3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragung
3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20% MwSt.
Vertragserrichtungs- und Beglaubigungskosten
Währung Preis auf AnfrageJa
Objektbeschreibung: Zum Verkauf steht eine äußerst attraktive Liegenschaft im Zentrum von Bangs.

Das Grundstück liegt in zentraler Lage, ist über Norden erschlossen und bildet zusammen mit der Kapelle Hl. Sebastian & Fridolin und dem Gasthaus Stern das Ortszentrum von Bangs.
Lage: Das Grundstück liegt im Stadtgebiet der Stadt Feldkirch im Ortsteil Nofels Bangs.
Bangs ist ein Vorarlberger Grenzdorf und liegt im Rheintal genau im Dreiländereck Österreich-Liechtenstein-Schweiz. Vom ehemaligen Zollgebäude führt eine Brücke über den Rhein nach Lienz (SG) in der Schweiz. Bangs ist die westlichste Ortschaft Österreichs.
In unmittelbarer Nähe liegt das Natur-2000 Gebiet Bangs-Matschels.
Ausstattung: Im nördlichen Bereich des Grundstücks verläuft eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) für die Nachbarliegenschaften 2589/1 und 2589/3 (ca. 133 qm).
Im südwestlichen Teil (entlang der L53, Bangser Straße) ist lt. Vertrag vom 11. Oktober 2016 eine Baugrenze im Ausmaß von 6 Meter Breite vorgegeben. Im Bescheid zur Baugrundlagenbestimmung der Stadt Feldkirch wurde diese Baugrenze nicht mehr angeführt bzw. erwähnt.
Gegenüber dem Nachbarn gibt es ein prekaristisch (bis auf jederzeitigen Widerruf) die Möglichkeit, zwei Parkplätze für das Gashaus "Stern Bangs" mitzubenutzen.
Lt. Auskunft bzw. Bescheid der Stadt Feldkirch (Bescheid wird übermittelt), sind folgende Baubemessungszahlen einzuhalten:
Baunutzungszahl (BNZmax): 50 Höchstgeschosszahl (HGZ): 2
Als Basis für die Berechnung der Baunutzungszahl/Baumassenzahl ist das jeweilige Urgelände entlang der Außenwände heranzuziehen.
Bonus Baubemessungszahlen: eine Überschreitung der Baubemessungszahlen ist in Ausnahmefällen zulässig, sofern im
Bauverfahren ermittelt wird, dass sich das Bauwerk trotz Überschreitung der Baubemessungszahlen aufgrund einer besonders qualitätsvollen Einbindung in die gegebene Situation und einer überdurchschnittlich hohen Gestaltungsqualität des Projekts in die Umgebung einfügt oder auf andere Art der Umgebung gerecht wird (Städtebau-Bonus").

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